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Für den Verkauf und die Wartung (Support) von HP-Produkten sowie für die Überlassung von HP-Softwarelizenzen gelten diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für Lieferungen und (Kundendienst-) Leistungen von HP.
Die Allgemeinen Geschäfstbedingungen als
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Inhaltsverzeichnis:
- DEFINITION
- PREISE
- BESTELLUNGEN
- LIEFERUNG
- VERSAND, GEFAHR VON VERLUST UND BESCHÄDIGUNG SOWIE EIGENTUM
- INSTALLATION UND ABNAHME
- ZAHLUNG
- GEWÄHRLEISTUNG
- SUPPORT
- LIZENZEN
- GEISTIGES EIGENTUM
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- ALLGEMEINES
- KONSUMENTENSCHUTZ
1. DEFINITIONEN
a) "Lieferung" umfasst den HP-üblichen Versand an die vom Kunden in der Bestellung angegebene "Lieferadresse" bzw. das Einlangen der Lieferung im Empfangsbereich des Kunden.
b) "Anlagen" sind Vertragszusätze, die Produkte und Supportleistungen beschreiben oder in sonstiger Weise für deren Verkauf oder Überlassung in Lizenz gelten.
c) "Lizenzgebühr" bezeichnet die Gebühr(en), die von HP für die Nutzung von Software festgelegt wird (werden). Es können verschiedene Lizenzgebühren für eine bestimmte Software gelten, wenn mehr als eine Softwarelizenz für diese Software erhältlich ist.
d) "Produkte" sind Hardware, Software, Dokumentation, Zubehör, Verbrauchsmaterialien, Teile und Aufrüstprodukte (Upgrades), die bei Erhalt der Bestellung des Kunden von HP als lieferbar geführt werden. "Maßgefertigte Produkte" sind Produkte, die so abgeändert, konstruiert oder gefertigt werden, dass sie Kundenanforderungen erfüllen.
e) "Software" bezeichnet ein Programm oder mehrere Programme, das/die auf einem Controller, einem Prozessor oder einem anderen Hardwareprodukt ("Gerät") betrieben werden kann/können, und die entsprechende Dokumentation. Software ist entweder ein eigenständiges Produkt, das mit einem anderen Produkt zusammen angeboten wird ("Gebündelte Software") oder fix auf einem Gerät installiert und bei normalem Betrieb nicht entfernbar ("Firmware") ist.
f) "Softwarelizenz" bezeichnet die Genehmigung zur Nutzung der Software und die allgemeinen Lizenzbedingungen, die nachstehend angeführt sind. Eine Softwarelizenz ist mit einer entsprechenden Lizenzgebühr verbunden.
g) "Spezifikationen" sind spezifische technische Informationen über HP-Produkte, die in den zum Zeitpunkt der Versendung der Kundenbestellung gültigen Produkthandbüchern und technischen Datenblättern von HP veröffentlicht sind.
h) "Support" bezeichnet Wartung und Reparatur der Hardware, Aktualisierung und Pflege der Software, Schulung und sonstige Standard-Supportleistungen, die von HP erbracht werden. "Maßgefertigter Support" bezeichnet jede vereinbarte Nichtstandard-Supportleistung einschließlich Beratung und maßgeschneiderter Projektleistungen.
i) "Nutzung" bedeutet, dass die Software auf einem Gerät gespeichert, geladen, installiert, betrieben oder gezeigt wird.
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2. PREISE
a) Die Preise gelten für den von HP angegebenen Zeitraum oder für die im Kaufvertrag angegebene Bestellperiode, welcher Zeitraum immer zuerst abläuft. Die Preise der bestellten Produkte bleiben neunzig (90) Tage ab dem Datum der ursprünglichen Bestellung gültig, sofern von HP im Angebot nichts anderes angegeben wird. Auftragsänderungen, bei denen der Liefertermin über den angeführten Zeitraum hinaus verschoben wird, werden zu neuen Bestellungen zu jenen Preisen, die zu dem Zeitpunkt, an dem HP die Auftragsänderung erhält, gültig sind. Supportpreise (außer für maßgefertigten und vorausbezahlten Support) können von HP unter Einhaltung einer Frist von sechzig (60) Tagen durch schriftliche Mitteilung geändert werden.
b) Die Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung von HP gesondert ausgewiesen.
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3. BESTELLUNGEN
a) Bestellungen führen nur dann zu einem gültigen Vertrag, wenn sie von HP angenommen werden. Bei Produktbestellungen ist ein Liefertermin von höchstens neunzig (90) Tagen ab dem Bestelldatum anzugeben, sofern nichts anderes vereinbart oder von HP angegeben ist.
b) Die "Lieferadresse" des Kunden muss, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb des Landes, in dem die Bestellung abgegeben wird, liegen. Der Kunde kann Bestellungen für Produkte (außer für maßgefertigte Produkte) kostenfrei stornieren, solange sie noch nicht von der Fabrik verschickt wurden.
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4. LIEFERUNG
HP wird sich nach Kräften darum bemühen, die Liefervorgaben des Kunden zu erfüllen. Falls HP nicht in der Lage ist, die Vorgaben des Kunden zu erfüllen, können alternative Vereinbarungen getroffen werden. Gibt es keine solche Vereinbarung, hat der Kunde nur die Möglichkeit, die Bestellung zu stornieren.
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5. VERSAND, GEFAHR VON VERLUST UND BESCHÄDIGUNG SOWIE EIGENTUM
Der Versand erfolgt wie bei HP geschäftsüblich an die Lieferadresse. Falls besondere Verpackungs- oder Versandhinweise vereinbart werden, werden dem Kunden die Kosten dafür gesondert in Rechnung gestellt. Die Gefahr von Verlust und Beschädigung geht auf den Kunden bei Übergabe an den Frachtführer über.
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6. INSTALLATION UND ABNAHME
a) HP-Installationshinweise liegen den gelieferten Produkten bei, scheinen in den Angeboten auf oder sind auf Anfrage erhältlich. Eine von HP durchzuführende Installation, wenn im Kaufpreis inbegriffen, ist abgeschlossen, wenn das Produkt die Standard-Installations- und -Testverfahren von HP absolviert hat.
b) Bei Produkten, deren Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen ist, erfolgt die Abnahme durch den Kunden mit Lieferung. Bei Produkten, deren Installation im Kaufpreis inbegriffen ist, erfolgt die Abnahme durch den Kunden mit Abschluss der Installation durch HP. Sollte der Kunde die von HP durchzuführende Installation um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung ansetzen oder verzögern, gilt die Abnahme des Produktes/der Produkte am 31. Tag nach Lieferung als erfolgt.
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7. ZAHLUNG
a) Sofern in der schriftlichen Auftragsbestätigung von HP nichts anderes angegeben ist, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Rechnungen für Dienstleistungen sind sofort zahlbar netto ohne Abzug. Kundendienstgebühren werden im voraus in Rechnung gestellt.
Wenn der Kunde bei Fälligkeit nicht zahlt oder seiner Zahlungspflicht nicht binnen zehn (10) Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachkommt, ist HP nicht mehr verpflichtet, Leistungen unter irgend einer Vereinbarung mit dem Kunden zu erbringen. HP ist berechtigt, vom fälligen Betrag Verzugszinsen in der Höhe von 6 % p.a. über dem Diskontsatz der österreichischen Nationalbank zu verrechnen und seine Aufwendungen einschließlich der Anwaltshonorare und Inkassokosten erstattet zu bekommen.
b) Das Eigentum an den Hardwareprodukten geht mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Der Kunde kann an gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung der durch HP gelieferten Produkte erfolgt für HP. Bei Einbau in fremde Ware durch den Kunden wird HP Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis der Werte der eigenen Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferte Ware oder aus der Verarbeitung entstandene Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Wertes der gelieferten Ware an HP ab. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. HP kann den Abnehmer des Kunden von der Abtretung jederzeit verständigen. HP ist berechtigt, die Vorbehaltssache sicherzustellen, falls der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere die Vorbehaltssache unsachgemäß behandelt oder mit der Kaufpreiszahlung in Verzug gerät. Der Vollzug der Herausgabe und die Sicherstellung gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag und heben die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht auf.
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8. GEWÄHRLEISTUNG
a) Die Gewährleistungsfristen der Produkte und weitere Informationen sind den Produktbeilagen zu entnehmen, in Angeboten angegeben oder auf Anfrage erhältlich.
b) Für Produkte, die von HP gekauft werden, gilt die Standardgewährleistung im Land des Kaufes. Falls der Kunde die Produkte in ein anderes Land verbringt, wo es einen HP-Kundendienst gibt, erhält der Kunde die Standardgewährleistung des Ziellandes.
c) Kauft der Kunde das Produkt als Teil eines Systems, kann es eine abweichende Gewährleistung geben. HP behält sich Änderungen der Gewährleistung vor. Derartige Änderungen gelten nur für neue Bestellungen.
d) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum oder dem Installationsdatum, wenn eine Installation durch HP vorgesehen ist, zu laufen. Wenn der Kunde die Installation durch HP um mehr als 30 Tage nach der Lieferung ansetzt oder verzögert, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem 31. Tag nach Lieferung zu laufen.
e) Wenn der Kunde ein Produkt einem anderen Anwender überträgt, gilt für diesen der Gewährleistungsanspruch für den verbleibenden Teil der Gewährleistungsfrist.
f) HP leistet Gewähr dafür, dass HP-Hardwareprodukte keine Material- oder Fabrikationsmängel aufweisen. Darüber hinaus gewährleistet HP, dass HP-Hardwareprodukte den Spezifikationen entsprechen.
g) Bei Software leistet HP Gewähr dafür, dass die Software, wenn sie fachgerecht auf den von HP bezeichneten Hardwareprodukten installiert und verwendet wird, die Programminstruktionen material- und ausführungsfehlerfrei ausführt. HP gewährleistet weiter, dass die HP-eigene Software wesentlich den Spezifikationen entspricht. HP leistet keine Gewähr dafür, dass die Software auch in Hardware- und Softwarekombinationen, die der Kunde wählt, funktioniert oder dass sie Anforderungen erfüllt, die vom Kunden vorgegeben werden.
h) Dass bei der Verwendung von HP-Produkten keine Unterbrechungen oder Fehler auftreten, kann von HP nicht zugesichert werden.
i) Wenn HP während der Gewährleistungsfrist davon verständigt wird, dass ein Produkt einen Fehler hat oder den Hardwarespezifikationen bzw. den Spezifikationen für HP-eigene Software wesentlich nicht entspricht, wird HP die betroffenen Produkte nach eigener Wahl reparieren oder ersetzen. Ist HP innerhalb angemessener Frist nicht in der Lage, den Fehler zu beheben bzw. das nicht konforme Produkt zu reparieren oder zu ersetzen, so dass der zugesicherte Zustand wiederhergestellt ist, hat der Kunde bei umgehender Rückgabe des Produktes an HP Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung solcher Produkte an HP. HP trägt die Kosten des Versands von reparierten und ausgetauschten Produkten.
j) HP gewährleistet, dass HP-Supportleistungen professionell und fachgerecht erbracht werden. Manche neu gefertigte HP-Produkte können wiederverarbeitete Teile enthalten, die in ihrer Leistung neuen Teilen völlig gleichwertig sind. Solche Teile können auch beim HP-Support Verwendung finden.
k) Die angeführte Gewährleistung gilt nur für Produkte und Supportleistungen, die von HP als HP-Marke (HP Branded) kenntlich gemacht sind. HP übernimmt keine Gewährleistungspflichten für Produkte und Supportleistungen Dritter, auch wenn sie mit HP-Markenprodukten und HP-Supportleistungen kombiniert sind. Die Produkte und Supportleistungen solcher Drittanbieter werden von HP ohne Mängelgewähr angeboten. Der Gewährleistungsumfang der Originalhersteller und Lieferanten kann jedoch in der Begleitdokumentation zu ihren Produkten und Supportleistungen angegeben sein.
l) Die Gewährleistung gilt nicht bei:
- Nicht fachgerechter oder unzureichender Wartung seitens des Kunden,
- Für Software, Schnittstellenverbindungen oder Zubehör, die vom Kunden selbst oder von Dritten stammen,
- Unerlaubte Änderungen,
- Unsachgemäßen Gebrauch oder Betrieb außerhalb der Produktspezifikationen,
- Missbrauch, Fahrlässigkeit, Unfall, Verlust oder Beschädigung beim Transport,
- Nicht produktgerechte Standortbedingungen oder
- Unerlaubte Wartung oder Reparatur.
m) DER GEWÄHRLEISTUNGSUMFANG IST AUF DAS OBEN ANGEFÜHRTE BESCHRÄNKT. ES WERDEN KEINE SONSTIGEN ZUSICHERUNGEN, WEDER IN SCHRIFTLICHER NOCH IN MÜNDLICHER FORM, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GEMACHT. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT HP INSBESONDERE KEINERLEI GEWÄHR FÜR VERMUTETE HANDELSEIGNUNG, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, RECHTSANSPRÜCHE UND NICHTVERLETZUNG VON SCHUTZRECHTEN.
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9. SUPPORT
a) Der Kunde kann Supportleistungen aus dem jeweils gültigen Supportangebot von HP bestellen. Bei manchen Supportleistungen (und dazugehörigen Produkten) kann es sein, dass sie nicht in allen Ländern erhältlich sind. Für die Erteilung von Supportaufträgen gelten die Bedingungen der Supportanlage oder das bei Auftragserteilung gültige Angebot.
b) Produkte erhalten nur dann Support, wenn sie sich auf dem letzten vorgesehenen Revisionsstand und nach angemessener Beurteilung durch HP in gutem Betriebszustand befinden.
c) HP kann - ohne zusätzliche Kosten - Produkte verändern, um deren Betrieb, Supportfähigkeit und Zuverlässigkeit zu verbessern oder gesetzliche Vorschriften zu erfüllen.
d) Für die Übersiedelung von Produkten ist der Kunde verantwortlich. Eine Übersiedelung kann dazu führen, dass zusätzliche Supportgebühren anfallen und sich die Servicereaktionszeiten ändern. Der Support von Produkten, die in ein anderes Land verlegt werden, richtet sich nach den dort verfügbaren Supportleistungen.
e) HP bietet Support für Produkte, die keine HP-Markenprodukte (HP Branded) sind, wenn dies schriftlich von HP genehmigt wird. HP bietet Support für HP Produkte, wenn der Kunde HP erlaubt, Änderungen, die von HP gemäß Punkt 8c verlangt werden,vorzunehmen. Der Kunde ist verantwortlich für die Entfernung solcher Produkte, damit HP seine Supportleistungen erbringen kann. Wenn der Support wegen eines solchen Produktes erschwert wird, stellt HP dem Kunden den Mehraufwand nach den jeweils gültigen Sätzen von HP in Rechnung.
f) Im Support nicht enthalten ist die Behebung von Schäden oder Ausfällen, die verursacht werden durch
- Die Verwendung von Medien, Zubehör und sonstigen Produkten, die nicht von HP stammen, oder
- Standortbedingungen, die nicht den Standortspezifikationen von HP entsprechen, oder
- Nachlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch, Brand- oder Wasserschäden, elektrische Störungen, Transport durch den Kunden, Arbeiten oder Änderungen durch Personen, die keine Mitarbeiter oder Subauftragnehmer von HP sind, oder sonstige Ursachen, die nicht im Einflußbereich von HP liegen, oder
- Unfähigkeit von Nicht-HP-Produkten im Kundenumfeld Datumsangaben richtig zu verarbeiten, zur Verfügung zu stellen oder zu erhalten (z.B. die Darstellung von Monat / Tag / Jahr), und diese richtig mit HP-Produkten auszutauschen
g) Der Kunde ist dafür verantwortlich, ein von den Produkten unabhängiges Verfahren bereitzuhalten, mit dem verlorene oder veränderte Kundendateien, Daten oder Programme rekonstruiert werden können. Der Kunde wird einen Vertreter bereitstellen, wenn HP Supportleistungen am Kundenstandort erbringt. Der Kunde wird HP verständigen, wenn Produkte in einer Umgebung verwendet werden, die die Gesundheit der Mitarbeiter oder Subauftragnehmer von HP gefährden könnte; HP kann vom Kunden verlangen, dass er solche Produkte unter der Aufsicht von HP selbst wartet, bzw. die Serviceleistung aufschieben, bis keine Gefährdung mehr besteht.
h) Der Kunde kann mit schriftlicher Mitteilung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen Produkte unter Supportauftrag streichen oder Supportaufträge stornieren. HP kann mit schriftlicher Mitteilung unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen Supportaufträge stornieren oder Produkte, für die das Supportangebot von HP nicht mehr gilt, streichen.
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10. LIZENZEN
a) Gegen Bezahlung der Lizenzgebühr gewährt HP dem Kunden ein nicht exklusives Nutzungsrecht der „Object Code Version“ der Software, die in der Bestellung des Kunden aufgelistetet ist, in Übereinstimmung mit :
1. den nachstehenden Vertragsbedingungen
2. den Beschränkungen und Berechtigungen für die Nutzung der Software, wie sie von HP im Angebot, auf der Rechnung oder sonstigen Dokumenten angeführt werden, die der Software beiliegen.
3. den Lieferbedingungen der HP Lieferanten, die der Software beiliegen
Im Falle eines Konfliktes haben die Lieferbedingungen der HP-Lieferanten Vorrang gegenüber den Beschränkungen und Berechtigungen für die Nutzung der Software, die durch HP festgelegt werden. Die Beschränkungen und Berechtigungen für die Nutzung der Software, die durch HP festgelegt werden, haben Vorrang gegenüber den nachstehend beschriebenen Vertragsbedingungen.
b) Wurde nichts anderes angegeben, dann räumt HP dem Kunden, gegen Leistung der entsprechenden Lizenzgebühr, eine Lizenz zur jederzeitigen Nutzung einer Kopie der Software auf einem Gerät ein.
c) Wurde nichts anderes vereinbart, gilt die Softwarelizenz als unbefristet, sofern sie nicht gemäß Abschnitt 10 k) beendet oder übertragen wurde.
d) Ist der Kunde ein autorisierter HP-Händler, kann der Kunde die Software über eine Sublizenz einem Endanwender zur Nutzung überlassen oder (gegebenenfalls) die Software an einen autorisierten HP-Händler sublizenzieren, der sie an einen Endanwender zur Nutzung weitergibt. Diese Sublizenzen müssen in einer schriftlichen Sublizenzvereinbarung enthalten sein, die HP auf Verlangen vorzulegen ist. Ist der Kunde kein autorisierter HP-Händler, darf der Kunde, sofern nichts anderes mit HP schriftlich vereinbart wurde, die Software nicht sublizenzieren.
e) Die Software ist Eigentum und urheberrechtlich geschützt von HP oder Drittanbietern. Die Lizenz des Kunden verschafft ihm keinen Anspruch oder Eigentum und stellt keinen Verkauf von Rechten an der Software. Drittanbieter können ihre Rechte an der Software im Falle einer Rechtsverletzung schützen.
f) Sofern nicht anders von HP genehmigt, darf der Kunde Kopien oder Anpassungen der Software nur für Archivzwecke oder wenn das Kopieren oder die Anpassung ein wesentlicher Schritt bei der genehmigten Nutzung der Software auf einem Sicherungsgerät darstellt, anfertigen, vorausgesetzt dass die Kopien und Anpassungen in keiner sonstigen Weise verwendet und die Nutzung auf dem Sicherungsgerät wieder eingestellt werden, sobald das Original- oder das Ersatzgerät einsetzbar ist.
g) Der Kunde muss alle Urheberrechtshinweise in oder auf der Original-Software auf allen genehmigten Kopien oder Anpassungen reproduzieren. Der Kunde darf die Software nicht in ein öffentliches oder verstreutes Netzwerk kopieren.
h) Gebündelte Software oder Firmware darf der Kunde nur in Verbindung mit dem dazugehörigen Gerät in der von HP verkauften oder nachträglich aufgerüsteten Konfiguration nutzen. Der Kunde darf Firmware nur mit dem dazugehörigen Gerät übertragen.
i) Updates, Upgrades oder andere Verbesserungen sind im Rahmen von HP-Supportvereinbarungen erhältlich. HP behält sich das Recht vor, zusätzliche Lizenzen und Gebühren für die Nutzung der Software auf aufgerüsteten Geräten zu verlangen.
j) Der Kunde wird die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HP nicht bearbeiten, in den Quellcode umwandeln oder dekompilieren. Wo der Kunde nach geltendem Recht andere Rechte hat, wird der Kunde HP hinreichend detaillierte Informationen in bezug auf eine beabsichtigte Bearbeitung, Umwandlung in den Quellcode oder Dekompilierung geben. Der Kunde wird die Software nicht entschlüsseln, wenn dies nicht für die legitime Nutzung der Software erforderlich ist.
k) Die Softwarelizenz des Kunden ist übertragbar, sofern HP vorher schriftlich zustimmt und die anfallende Gebühr an HP bezahlt wird. Bei einer Übertragung hat der Kunde die Software unverzüglich der übernehmenden Partei zu übergeben. Die übernehmende Partei muss die Lizenzbedingungen des Kunden schriftlich anerkennen. Alle Lizenzbedingungen sind für den Lizenznachfolger verbindlich, worauf hiermit hingewiesen wird. Die Lizenz des Kunden endet automatisch mit der Übertragung.
l) HP kann die Softwarelizenz eines Kunden oder eines Lizenznachfolgers oder Sublizenznehmers durch Verständigung beenden, wenn geltende Lizenzbedingungen nicht eingehalten werden. Bei Beendigung der Lizenz sind die Software und alle Kopien der Software unverzüglich zu vernichten oder an HP zurückzugeben. Kopien der Software, die in Anpassungen eingebaut wurden, sind, mit Ausnahme von einzelnen Datenteilen in der Datenbank des Kunden oder Lizenznachfolgers oder Sublizenznehmers, zu entfernen und zu vernichten oder an HP zurückzugeben. Mit der schriftlichen Zustimmung von HP kann der Kunde eine Kopie der Software nach Beendigung für Archivzwecke behalten.
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11. GEISTIGES EIGENTUM
a) HP wird sämtliche Ansprüche abwehren oder regeln, die gegen den Kunden (oder gegen Dritte, an die der Kunde gemäß seiner Autorisierung durch HP verkaufen oder Lizenzen weitergeben darf) mit der Begründung erhoben werden, dass HP-Marken-Produkte oder -Supportleistungen (ausgenommen maßgefertige Produkte und Supportleistungen), die gemäß diesen Vertragsbedingungen für Lieferungen und (Kundendienst-) Leistungen geliefert werden, ein Patent, ein Muster eines Dienstprogramms, ein industrielles Design, ein Urheberrecht, ein Geschäftsgeheimnis, eine Maskengestaltung oder ein Warenzeichen in dem Land, in dem die Produkte verwendet oder verkauft werden, verletzen, sofern der Kunde
1) HP unverzüglich schriftlich verständigt und
2) HP die alleinige Entscheidung über die Abwehr oder Regelung überlässt und HP darin unterstützt.
b) HP bezahlt die Kosten der Abwehr der Verletzungsansprüche, Vergleichssummen oder gerichtlich festgelegte Schadenersatzzahlungen. Wenn ein derartiger Anspruch wahrscheinlich erscheint, kann HP das Produkt abändern, die erforderlichen Lizenzen beschaffen oder es ersetzen. Stellt HP fest, dass keine dieser Alternativen wirtschaftlich angemessen ist, wird HP dem Kunden bei Rückgabe des Produktes innerhalb eines Jahres ab Lieferung, den Kaufpreis oder danach den Nettobuchwert des Produktes zurückerstatten.
c) HP haftet nicht für Verletzungsansprüche, die daraus entstehen, dass
1) HP sich an Pläne, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden hält,
2) HP technische Information oder Technologie verwendet die vom Kunden zur Verfügung gestellt wird,
3) ein Produkt vom Kunden oder Dritten verändert wird,
4) ein Produkt in einer Weise verwendet wird, die nach den Spezifikationen oder den dazugehörigen Anwendungshinweisen nicht zulässig ist, oder
5) ein Produkt mit Produkten, die keine HP-Markenprodukte sind, verwendet wird.
d) Diese Bedingungen enthalten die gesamte Haftung von HP für Ansprüche aus der Verletzung von geistigem Eigentum.
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12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
a) Die Produkte sind nicht ausdrücklich als Teile, Komponenten oder Bauteile für die Planung, den Bau, die Wartung oder den Direktbetrieb einer Nuklearanlage konzipiert, hergestellt oder als solche für den Verkauf bestimmt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung, wenn Produkte oder Supportleistungen, die der Kunde kauft, für diese Anwendungen eingesetzt werden. Der Kunde wird HP hinsichtlich aller Verluste, Schäden, Aufwendungen oder Haftungen in Zusammenhang mit einer derartigen Verwendung schad- und klaglos halten.
b) HP haftet dem Kunden gegenüber für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit , soweit von einem sachlich zuständigen Gericht festgestellt, wobei eine Haftung für die Wiederbeschaffung von vernichteten Daten nur besteht, wenn der Kunde die Daten aus Datenmaterial in maschinenlesbarer Form bereit hält und diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
c) HP haftet in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und Folgeschäden (einschließlich Stillstandzeiten oder entgangenem Gewinn), Kosten einer Ersatzvornahme, wenn HP vorher nicht zur Verbesserung aufgefordert wurde, Sachschäden wegen eines fehlerhaften Produktes, soweit gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Dieser Ausschluss von Produkthaftung ist vom Kunden an seine Kunden zu überbinden. Der Kunde hält diesbezüglich HP bei Inanspruchnahme Dritter schad- und klaglos.
d) HP haftet nicht für Leistungsverzug oder Nichterfüllung, wenn unvorhergesehene Umstände oder Ursachen vorliegen, die HP nicht in zumutbarer Weise beeinflussen kann. Falls die Nichterfüllung aufgrund solcher Umstände oder Ursachen länger als sechs (6) Monate andauert, kann jede der Parteien von der Vereinbarung in bezug auf noch nicht gelieferte Produkte oder noch nicht erbrachte Supportleistungen zurücktreten.
e) Darüber hinaus stehen dem Kunden keine weiteren Rechtsbehelfe zur Verfügung.
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13. ALLGEMEINES
a) Die Geschäftsabwicklung kann, je nach Vereinbarung, auch über Electronic Data Interchange ("EDI") oder mit anderen elektronischen Methoden erfolgen.
b) Wenn eine der Parteien zahlungsunfähig wird, fällige Schulden nicht begleichen kann, einen Konkursantrag stellt oder gegen sie zwangsweise ein Konkursverfahren eingeleitet, ein Konkursverwalter eingesetzt oder ihr Vermögen übertragen wird, kann die andere Partei von allen nicht erfüllten Verpflichtungen zurücktreten.
c) Ein Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten exportiert, reexportiert oder importiert, die er gemäß den vorliegenden Bedingungen erworben hat, verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen einzuholen. HP kann seine Leistung aussetzen, wenn der Kunde geltende Bestimmungen verletzt.
d) Alle Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag entstehen, unterliegen österreichischem materiellem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
e) Hier angeführte Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Durchführung eines Kaufes oder einer Lizenzgewährung oder Supportleistung hinausreichen (Punkte 9 - 12), bleiben bis zu ihrer Erfüllung in Kraft.
f) Diese Vertragsbedingungen für Lieferungen und (Kundendienst-) Leistungen von HP und alle Anlagen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen HP und dem Kunden dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Erklärungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in bezug auf die Vertragsabwicklung. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung. Mit dem Kauf von Produkten, der Übernahme von Lizenzen und der Entgegennahme von Supportleistungen akzeptiert der Kunde diese Vertragsbedingungen für Lieferungen und (Kundendienst-)Leistungen von HP; Änderungen sind nur über eine durch bevollmächtigte Vertreter beider Parteien unterzeichnete Vertragsergänzung möglich.
g) Der Kunde kann gegen Ansprüche von HP nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
h) Keine der beiden Vertragsparteien dürfen die hier angeführten Rechte und Pflichten ohne vorheriges schriftliches Einverständnis an einen Dritten übertragen. HP wird jedoch das Recht eingeräumt, jederzeit und ohne schriftliche Benachrichtung des Vertragspartners, die gegenständlichen Rechte und Pflichten an ein anderes Unternehmen innerhalb des HP-Konzernes zu übertragen. HP behält sich auch das Recht vor, alle vertraglichen Rechte und Pflichten an einen autorisierten lokalen Vertragshändler zu übertragen. Der Kunde wird hiervon schriftlich verständigt.
i) Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der HP-Unternehmensgruppe mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der HP in diesem Vertrag bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Datenverarbeitungsregister-Nr. (DVR): 066478
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14. KONSUMENTENSCHUTZ
Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein, gelten die Vertragsbestimmungen im Hinblick auf Punkt 6 Abs. b Installation, Punkt 9 Gewährleistung, Punkt 12 Haftungsbeschränkung und Punkt 13 Abs e Gerichtsstand sowie Abs h Zurückbehaltungsrecht nur insoweit, als sie nicht gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen.
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Revisionsdatum: 17.01.2003
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